Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.”
(Definition von Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertragsgesetz § 172 Abs. 2)
Wenn es um Verträge und Versicherungen geht, spielt die Wortwahl in vielen Fällen eine entscheidende Rolle. Das macht es so schwierig, sich im Phrasen-Dschungel zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und gesetzlicher Erwerbsminderungsrente, Dread-Disease-Versicherung und Multi-Risk-Insurance, Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeit zurecht zu finden.
Entscheidend ist die Dauer
Der Staat zahlt die Berufsunfähigkeitsrente nur unter ganz bestimmten Bedingungen: Durch die im Jahr 2001 eingeführte Reform zum Beispiel nur noch für vor 1961 geborene Personen, die auch schon entsprechend lange in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Statt der Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für jüngere Arbeitnehmer die sogenannte staatliche Erwerbsminderungsrente – die allerdings nur in den seltensten Fällen zu einer Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards ausreicht und deren Voraussetzungen unglaublich streng geregelt sind. In vielen Fällen wird sie nicht gewährt, dann kommt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Zusatz für den vollen Versicherungsschutz
Arbeitsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit: Wer kurzfristig nicht in der Lage ist, zu arbeiten
„Arbeitsunfähigkeit ist ein durch Krankheit oder Unfall hervorgerufener Körper- und Geisteszustand, aufgrund dessen der Versicherte seine bisherige Erwerbstätigkeit überhaupt nicht oder nur unter der in absehbar nächster Zeit zu erwartenden Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes weiter ausüben kann.”
(Definition von Arbeitsunfähigkeit durch BSGE 19, 179)
Dienstunfähigkeit: Wenn Beamte nicht mehr arbeiten können
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. (…)”
(Definition der Dienstunfähigkeit im Bundesbeamtengesetz § 44 Abs. 1)
Wie sollten Sie die passende Versicherung auswählen?
Viele Versicherungen ähneln sich in Angebot und Preis. Sie sollten sich daher gut informieren und unbedingt die Erreichbarkeit und Servicequalität von Versicherern einfließen lassen.
Achten Sie dabei auf Qualitätssiegel und verlassen Sie sich nicht nur auf ein Bild, sondern hinterfragen Sie die Prüfung. Ein Gütesiegel von Fralytics ist immer mit einer Auswertungsseite verknüpft. Das bedeutet, dass die Ergebnisse transparent erfassbar sind und welche Ergebnisse der direkte Kontakttest hatte.