Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente und wie hoch ist sie? Und wer hat wann Anspruch darauf? Ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ausreichend? Wir beantworten alle Fragen in diesem Artikel!
Was ist die Berufsunfähigkeitsrente?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt monatlich eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) an den Versicherungsnehmer – vergleichbar einer staatlichen Rente – wenn dieser seinen Beruf infolge von Krankheit oder Körperverletzung ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Durch die Rentenform gibt es die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente aber nur noch für vor 1961 Geborene. Ersetzt wurde diese Absicherung durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese wiederum ist wirklich schwierig zu bekommen – fast jeder zweite Antrag wird abgelehnt.
Laut dem Sozialgesetzbuch SGB VI, das die Rentenversicherung in Deutschland regelt, gelten folgende Versicherte als erwerbsgemindert. Und zwar diejenigen, “die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.” Bei dieser Erwerbstätigkeit muss es sich allerdings nicht unbedingt um den bisherigen Beruf handeln, sondern um jede zumutbare Tätigkeit. Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen entsprechend sehr hoch sein.
Für die gesetzliche Versicherung gilt also die Erwerbsfähigkeit. Sie ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Eingebürgert hat sich dennoch der Begriff „gesetzliche BU-Rente“.
Wer bekommt Berufsunfähigkeitsrente?
Einen Anspruch auf Auszahlungen aus der staatlichen Versicherung hat, wer noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hat. Durch die schrittweise Erhöhung des Rentenbeginns auf 67 Jahre ist dieser Zeitpunkt individuell zu berechnen: Angefangen mit den 1947 geborenen wird die Altersgrenze jährlich um einen Monat angehoben. Ab dem Erreichen des Rentenalters endet die staatliche Unterstützung durch die volle Erwerbsminderungsrente automatisch.
Die tatsächliche staatliche Berufsunfähigkeitsrente wird deswegen auch nur noch für knappe 7 Jahre ein Thema sein. Dann erreichen die vor 1961 geborenen Arbeitnehmer, die noch Anspruch auf diese Unterstützung haben, das Rentenalter.
Und! Anspruch auf eine BU-Rente haben nur Arbeitnehmer, die seit mindestens fünf Jahren in der Deutschen Rentenversicherung versichert sind.
Dazu muss in mindestens drei der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Berufsunfähigkeit der Pflichtbeitrag an die Rentenversicherung gezahlt worden sein. Diese Einschränkung ist besonders für junge Arbeitnehmer, Studierende und Auszubildende relevant, aber auch für Personen, die selbstständig oder nur auf geringer Basis gearbeitet haben. Sie fallen bei Berufsunfähigkeit durch das Raster.
Wie und wo kann ich Berufsunfähigkeitsrente beantragen?
Alle gesetzlichen Renten werden laut Vorschrift des Gesetzgebers nur auf Antrag ausgezahlt. Damit ist auch ein Stück weit Geduld gefordert. Da die Digitalisierung auch den gesetzlichen Versicherer erreicht hat, bleibt Versicherten im Fall der Berufsunfähigkeit aber zumindest der Gang von Amt zu Amt erspart.
Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann heute digital gestellt werden. Das hat den besonderen Vorteil, dass sich der Fragenkatalog dynamisch und automatisch den Antworten anpasst. So müssen sich Versicherte durch weniger Formulare klicken. Für die Prüfung des Antrags werden zusätzliche, vor allem gesundheitsbezogene Unterlagen benötigt, die im Idealfall direkt zusammen mit dem Antrag eingereicht werden – das beschleunigt den Prozess. Dazu gehören:
- eine Auflistung der Erkrankung(en)
- die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte
- Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (zum Beispiel die Krankenkasse)
- Angaben zu Krankenhausaufenthalten oder Rehas
- eine chronologische Auflistung der bisherigen beruflichen Tätigkeiten
Anhand dieser Informationen unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung zwischen der teilweisen Erwerbsminderung und der vollen Erwerbsminderung – diese Unterscheidung wird auch über den Rentenbescheid festgehalten.
Wie hoch ist die staatliche Berufsunfähigkeitsrente?
Die Höhe der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente können Interessierte ihrer Renteninformation entnehmen. Diese wird jährlich von der Deutschen Rentenversicherung verschickt. Es handelt sich um die obere Zahl im Kasten rechts auf Seite 1.
Die Erwerbsminderungsrente liegt durchschnittlich mehr als ein Drittel unter dem letztmalig ausgezahlten Bruttogehalt. Statistisch gesehen liegt dieser Betrag in Deutschland bei 712 Euro pro Monat. Davon abgezogen wird im Anspruchsfall ein anteiliger Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung.
Wer überschlägt, dem wird schnell klar: Das fehlende Geld muss anderweitig in die Familienkasse kommen. In den meisten Fällen lohnt sich eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen privaten Versicherer. Dieser sorgt dann für die (zusätzlich) private Berufsunfähigkeitsrente, die aus gesundheitlicher Sicht schneller greift. Doch auch zusätzliche Einkommen sind möglich, um die BU-Rentenzahlung seitens des Staates aufzustocken.
Warum Berufsunfähigkeitsrente nicht reicht und Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert ist
Wie bereits festgestellt: Die Erwerbsminderungsrente liegt durchschnittlich mehr als ein Drittel unter dem letztmalig ausgezahlten Bruttogehalt. Und davon werden noch Versicherungsbeiträge abgezogen. Im Fall der Erwerbsunfähigkeit, die mit deutlich stärkeren gesundheitlichen Einschränkungen einhergeht als die Berufsunfähigkeit, bedeutet das einen immensen Verlust an Einkommen. Weniger Geld reicht im Normalfall nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann ein Arbeitnehmer weiterhin noch in einem anderen Beruf berufstätig sein und so für zusätzliche Einnahmen sorgen. Prinzipiell kann zusätzlich zu der Erwerbsminderungsrente auch einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen werden, allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Wer die Grenze von 6.300 Euro pro Jahr überschreitet, bekommt unter Umständen eine geringere Rente ausgezahlt. Gleichzeitig ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente eher überschaubar.
Erst einmal berufsunfähig aus gesundheitlichen Gründen ist das für die meisten Versicherten – so sie denn letztlich wirklich Anspruch auf die EU-Rente haben – deutlich zu wenig, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Daher ist die zusätzliche Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll: Die BU-Rente liegt nicht nur deutlich höher, sondern ist auch mit weniger Gesundheitseinschränkungen erhältlich und ab dem Moment der ersten Zahlung auf das Beitragskonto abrufbar.
Wie sollten Sie die passende Versicherung auswählen?
Viele Versicherungen ähneln sich in Angebot und Preis. Sie sollten sich daher gut informieren und unbedingt die Erreichbarkeit und Servicequalität von Versicherern einfließen lassen.
Achten Sie dabei auf Qualitätssiegel und verlassen Sie sich nicht nur auf ein Bild, sondern hinterfragen Sie die Prüfung. Ein Gütesiegel von Fralytics ist immer mit einer Auswertungsseite verknüpft. Das bedeutet, dass die Ergebnisse transparent erfassbar sind und welche Ergebnisse der direkte Kontakttest hatte.